Welche Rechte hat man auf einem Kreuzfahrtschiff?
Kreuzfahrten erfreuen sich wachsender Beleibtheit und sind für viele die Verwirklichung eines Urlaubes mit einem Hauch Luxus. Doch nicht immer läuft alles glatt und damit sollten Sie über Ihre Rechte an Bord Bescheid wissen.
Sie buchen eine Reise mit einer bestimmten Route und dem Besuch vorgegebener Häfen. Wenn diese dann nicht eingehalten wird und bestimmte Häfen nicht angelaufen werden, liegt ein Reisemangel vor, der Sie auch zur Preisminderung von 25 Prozent des Reisepreises berechtigt. Auch wenn Sie nicht die gebuchte Kabine erhalten, sollten Sie sofort gegenüber dem Reiseveranstalter protestieren. Vor allem dann, wenn Sie statt einer zugesagten Außenkabine eine Innenkabine erhalten, die kleiner oder schlechter ausgestattet ist.
Ein Reisemangel liegt auch dann vor, wenn zugesicherte Ausstattungsdetails in der Kabine fehlen. Dies kann ein fehlender Fernseher oder eine nicht vorhandene Minibar sein, die Sie zu einer Minderung des Reisepreises von bis zu 5 Prozent berechtigt.
Acht gegen sollten Sie bezüglich der mitzuführenden Ausweise. Der Reiseveranstalter muss Sie darüber informieren, welche persönlichen Dokumente Sie dabei haben müssen. Wenn Sie sich nicht daran halten und zum Beispiel nur einen Personalausweis statt eines Reisepasses dabei haben, kann Ihnen die Mitnahme auf dem Schiff verweigert werden. Auch für die Anreise gilt es Besonderheiten zu beachten, damit Sie die Reise auch in vollen Zügen genießen können. Hat Ihr Flugzeug Verspätung und Sie kommen zu spät im Hafen an, gibt es unterschiedliche Rechtsprechungen. Wenn Sie den Flug zusammen mit der Kreuzfahrtreise gebucht haben, haftet der Reiseveranstalter für Ihr Zuspätkommen. Haben Sie die beiden Reisevarianten allerdings selbst gebucht, bleiben Sie auf sämtlichen Kosten sitzen.
Während Sie die normale Seekrankheit keinesfalls als Reklamationsgrund gegenüber dem Reiseveranstalter oder Reeder geltend machen können, ist dies beim Nachweis von verdorbenem Essen an Bord durchaus möglich. Sie haben dann sogar das Recht auf entsprechende Zahlung von Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden und von Schmerzensgeld.